Hierauf wurde der Beschwerdeführer mit Verfügung des Migrationsamts Kanton Aargau (MKA; heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) vom 3. August 2010 unter Androhung des Widerrufs seiner Aufenthaltsbewilligung verwarnt und darauf aufmerksam gemacht, dass er sich inskünftig wohl zu verhalten habe (MI-act. 170 ff.). Nach dieser Verwarnung wurde der Beschwerdeführer acht weitere Male wie folgt verurteilt: