90 f.); - mit Strafbefehl des Bezirksamts Laufenburg vom 2. März 2009 wegen Widerhandlung gegen Bundesgesetz vom 4. Oktober 1985 über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz, TG; SR 742.40) durch Ausführen von Fahrten mit dem Bus ohne gültigen Fahrausweis zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 108 f.); - mit Strafbefehl des Bezirksamts Laufenburg vom 1. April 2009 wegen Widerhandlung gegen das Transportgesetz durch Ausführen von Fahrten mit dem Bus ohne gültigen Fahrausweis zu einer Busse von Fr. 60.00 (MI-act. 117 f.); -3-