A. Der Beschwerdeführer reiste am 2. Oktober 1991 in die Schweiz ein und wurde am 16. April 1996 vorläufig aufgenommen (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 2). Am 18. Juni 2002 erhielt er wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls eine Aufenthaltsbewilligung zwecks Verbleibs bei seinen Eltern (MI-act. 3 f.). Diese wurde in der Folge jeweils verlängert, letztmals bis am 30. November 2019 (MIact. 423). Der Beschwerdeführer ist Vater von B., geb. [...] 2016, Schweizer Staatsangehörige, die bei ihrer Mutter, C., in P. lebt (MI-act. 708 ff., 713). In den Jahren 2006 bis 2010 wurde der Beschwerdeführer neun Mal straffällig und wie folgt verurteilt: