Die Beschwerdeführerin hat damit die prägenden Kinderjahre in der Schweiz verbracht, wo sie den Kindergarten besuchte, die Sprache erwarb, Kontakte knüpfte, die sie eigenen Angaben zufolge heute noch pflegt und wo ihre Kernfamilie lebt. Die prägenden Jugendjahre hat sie in Sri Lanka verbracht, wo sie die gesamte Schulbildung absolviert und sicherlich auch Kontakte aufgebaut hat und wo ihre Grosseltern lebten bzw. ihre Grossmutter noch lebt. Bei objektiver Betrachtung ist davon auszugehen, dass sie im Gesuchszeitpunkt in ihrem Heimatland in kultureller und sozialer Hinsicht fest verwurzelt war.