Vorliegend ist indes zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin in der Schweiz geboren ist und die ersten sieben Jahre ihres Lebens hier verbracht hat. Sie besuchte den ersten und zweiten Kindergarten in der Schweiz, bevor sie mit ihrem Bruder im Frühling 2012 nach Sri Lanka übersiedelte. In Sri Lanka hat sie ihre Deutschkenntnisse aufrechterhalten und fortlaufend verbessert. Es sind Sprachzertifikate des Niveaus A1 aus dem Jahr 2013 (MI-act. 83) und des Niveaus A2 aus dem Jahr 2014 (MI-act. 82) aktenkundig. Weiter wurde im Beschwerdeverfahren ein provisorisches Notenblatt von Pearson, International General Certificate of Secondary Education (IGCSE) vom 17. August 2022 eingereicht,