Die Beschwerdeführerin ist seit ihrer Ausreise aus der Schweiz nach Sri Lanka von ihren Grosseltern betreut worden (MI-act. 142). Aus den Akten ergibt sich, dass der Grossvater der Beschwerdeführerin im Jahr 2019 verstarb (MI-act. 178) und ihre Grossmutter im gleichen Jahr einen Herzinfarkt erlitt (Mi-act. 142, 110 ff.). Nach Angaben der Beschwerdeführerin habe die Grossmutter das Spital zwar wenige Tage nach dem Infarkt wieder verlassen können und sei ihr Gesundheitszustand während rund eines halben Jahres stabil geblieben. Danach habe sich ihr Gesundheitszustand jedoch verschlechtert.