Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2022 erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellten folgende Anträge (act. 11 ff.): 1. Der Entscheid der Vorinstanz vom 27.09.2022 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das Gesuch um Familiennachzug zu bewilligen und dem SEM zur Zustimmung zu unterbreiten.