Vielmehr widerspreche das Absolvieren der Grundschule in Sri Lanka dem Integrationsgedanken. Der Vater der Beschwerdeführerin wurde zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die Niederlassungsbewilligung der Kinder erlöschen werde, sollten sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten (MI-act. 17 f.). Per 15. April 2012 wurden die beiden Kinder von Z._____ nach Sri Lanka abgemeldet. Die Eltern verblieben in der Schweiz (MI-act. 19).