Der Vater der Beschwerdeführerin und seine ebenfalls niederlassungsberechtigte Ehefrau C. haben zwei Kinder: C._____ (geb. […] 2001) und A._____ (geb. […] 2005), die Beschwerdeführerin. Beide Kinder sind in der Schweiz geboren und erhielten wie ihre Eltern am 24. Juli 2006 die Niederlassungsbewilligung (act. 2). Am 15. Dezember 2011 ersuchte der Vater der Beschwerdeführerin für die beiden Kinder mit Blick auf einen Auslandaufenthalt im Heimatland vom 1. April 2012 bis zum 1. April 2016 um Aufrechterhaltung ihrer Niederlassungsbewilligung (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.]