A. Der Vater der Beschwerdeführerin reiste am 7. Oktober 1991 illegal in die Schweiz ein und stellte gleichentags ein Asylgesuch. Am 15. Dezember 1995 ersuchte er bei der Fremdenpolizei des Kantons Aargau (Frepo; später Migrationsamt des Kantons Aargau [MKA]; heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Am 23. August 1996 zog er sein Asylgesuch zurück, worauf das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; später Bundesamt für Migration [BFM]; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) das Asylverfahren als gegenstandslos abschrieb.