In Bezug auf die ästhetischen Auswirkungen der geänderten Firstrichtung hat die Vorinstanz auf die Ausführungen des kommunalen Ortsbildexperten verwiesen, der die gewählte Lösung mit einem Walmdach in ost-westlicher Ausrichtung als akzeptablen Kompromiss bezeichnete, der sich gut in die Umgebung einfüge (angefochtener Entscheid, Erw. 5.3; Vorakten 6, 68). Weiter hat sie ausführlich auf die Einschätzung der kantonalen Fachberaterin Siedlungsentwicklung und Ortsbild Bezug genommen (angefochtener Entscheid, Erw. 5.4). Diese hat sich anlässlich des Augenscheins vom 21. April 2021 eingehend zur Einpassung des Bauprojekts geäussert.