4.6. 4.6.1. Der Gemeinderat wich im Beschluss vom 10. August 2020 von der bisherigen Auslegung der Spezialbauvorschriften bzw. von seinem Gesamtkonzept ab, wonach der Dachfirst eine nord-südliche Ausrichtung aufzuweisen hatte. Er verwies darauf, dass die Gebäude an der Y-Strasse 32 und 34 der Vorgabe ebenfalls nicht entsprächen und auch jene an der Y-Strasse 2, 4a, 6, 8, 15 und 21 nicht entsprechend ausgerichtet seien. Diese Darstellung ist zu relativieren: