17 Dachformen Zulässig bei Wohnbauten sind:  Gleichschenklige Satteldächer;  Reine Walmdächer; Nicht zulässig bei Wohnbauten sind:  Flachdächer;  Pultdächer;  Ungleichschenklige Sattel- und Walmdächer sowie Krüppelwalmdächer; Die Dachneigung bei Wohnbauten darf minimal 20 Grad und maximal 35 Grad betragen.