§ 3 Einpassung Die Gebäude sind – der exponierten Dorfrandlage entsprechend – sorgfältig in die landschaftliche und bauliche Umgebung einzupassen. § 4 Verhältnis zur Bauordnung Soweit durch die Spezialvorschriften keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen der BO. Gestützt auf § 2 der Spezialbauvorschriften genehmigte der Gemeinderat am 7. Mai 1991 ein Gesamtkonzept, unter anderem mit folgendem Inhalt (Vorakten 73): - 16 -