4.4. Der kommunale Überbauungsplan S. (beschlossen am 19. Juni 1987, genehmigt vom Grossen Rat am 21. Februar 1989 [Vorakten 71]) umfasst die damaligen Parzellen Nrn. ccc und bbb. Dies entspricht heute dem Arealperimeter sowie den Parzellen Nrn. fff. Die Plankarte ist im Aargauischen Geographischen Informationssystem (AGIS) abrufbar. Mit dem Überbauungsplan wurden folgende Spezialbauvorschriften erlassen: § 2 Gesamtkonzept Zusätzlich zu den Bestimmungen von § 29 BO ist vor der Umwandlung in das definitive Baugebiet ein verbindliches Gesamtkonzept vorzulegen, welches eine zweckmässige interne Erschliessung, Überbauung und Parzellierung sicherstellt.