§ 2 der Sonderbauvorschriften sähe einzig vor, dass ein verbindliches Gesamtkonzept in Bezug auf eine zweckmässige interne Erschliessung, Überbauung und Parzellierung des Gebiets zu erstellen sei. Massgebend sei § 3 der Spezialbauvorschriften, wonach sich Gebäude, - 15 -