Nachdem die Liegenschaften ddd bis eee bereits über den X-Weg 1-9 strassenmässig hinreichend erschlossen werden und sich dort ihre Garagenzufahrten befinden, ist der X-Weg 10-18 in erster Linie als zusätzliche Zufahrt zu den betreffenden Liegenschaften zu betrachten. Dabei handelt es sich um eine alternative Zufahrt mit beschränkter Kapazität, worüber insbesondere Besucherparkplätze erreicht werden können. Diesbezüglich ist von Hauszufahrten auszugehen.