krete Nutzung spricht klar für das Vorliegen einer Erschliessungsanlage: - 12 - Die Zufahrt zu den Parzellen Nrn. ddd bis eee und zu sämtlichen Gebäuden der Arealüberbauung erfolgt über den X-Weg 1-9. Dort befinden sich die Garagen und die Treppen zum X-Weg 10-18 (Vorakten 186, 197). Die Vorinstanz verweist zu Recht auf die Zugänglichkeit für Fahrzeuge der öffentlichen Dienste wie Rettungsfahrzeuge. Wegstrecken mit Feinerschliessungsfunktion gewähren den Benützern einer Baute und den Fahrzeugen der öffentlichen Dienste einen sicheren, ungehinderten Zugang bis zum Baugrundstück (AGVE 2020, S. 274; 2004, S. 177).