Darüber erfolge die Erschliessung aller Garagen der Arealüberbauung. Der X-Weg 1-9 sei im kommunalen Verkehrsrichtplan als "Feinerschliessung, PS Privatstrasse" verzeichnet. Es könne aber nicht die gesamte Fläche der Parzelle Nr. ccc von der anrechenbaren Grundstücksfläche in Abzug gebracht werden, da die Flächen des Spielplatzes der Arealüberbauung, der Grünrabatten und der Besucherparkplätze nicht abzuziehen seien. Abzuziehen sei eine Erschliessungsfläche von rund 520 m2. Der X-Weg 10-18 sei nicht ausparzelliert und dessen Benützung mittels Dienstbarkeitsverträgen zwischen den einzelnen Wohneinheiten geregelt. Er weise eine Länge von rund 106 m sowie eine Breite von unter 2,9 m auf.