Besteht für das gesamte Areal eine Ausnützungsreserve, kommt diese grundsätzlich den einzelnen Grundstücken nach Massgabe ihrer Fläche im Verhältnis zur Fläche des gesamten Areals zu Gute. Mit Arealüberbauungen wird regelmässig eine punktuelle bauliche Verdichtung in einzelnen Bereichen des Areals zu Gunsten von Verdünnungen an anderen Orten desselben Areals angestrebt. Die hieraus resultierende arealüberbauungstypische, qualifizierte Überbauungsstruktur ist auch bei der Ausschöpfung der Ausnützungsreserven zu wahren (vgl. Entscheid des Zürcher Baurekursgerichts vom 2. September 2008, Erw. 5.2.2, in: BEZ 2008 Nr. 57, S. 54 f.).