Damit ist die nunmehr zu überbauende Parzelle Nr. aaa Teil der Arealüberbauung. Entsprechend dem seinerzeit bewilligten Projekt wurde indessen die Fläche der heutigen Parzelle Nr. aaa nicht in das gestalterische Konzept der Arealüberbauung einbezogen. Vielmehr umfasste dieses Konzept bloss die übrige Fläche des Arealperimeters. Auf der heutigen Parzelle Nr. aaa war nicht nur keine Überbauung geplant, sondern auch keine gemeinsame Erschliessungsanlage oder sonst eine gemeinschaftliche Einrichtung wie Parkplatz, Spielplatz, Kompost oder dergleichen. Dies folgt insbesondere aus dem für die Arealüberbauungsbewilligung massgebenden Situationsplan;