Der Gemeinderat Q. erteilte der D.-AG, R., am 2. November 1993 die Baubewilligung für eine Arealüberbauung mit 18 Reiheneinfamilienhäusern. Der erhöhten Ausnützung wurden eine Bruttogeschossfläche von 2'744 m2 und eine anrechenbare Landfläche von 6'233 m2 zu Grunde gelegt. Die für die Arealüberbauung zulässige Ausnützungsziffer von 0,5 wurde mit 0,44 nicht vollständig ausgeschöpft (vgl. Arealüberbauungsbewilligung vom 2. November 1993 [Vorakten 97]). Der Arealperimeter (damalige Parzelle Nr. ccc) umfasste die heutigen Parzellen Nrn. ccc und ddd bis aaa. Damit ist die nunmehr zu überbauende Parzelle Nr. aaa Teil der Arealüberbauung.