Parzelle Nr. aaa bilde Teil der Arealüberbauung, unabhängig von den aktuell geltenden Vorgaben bezüglich Mindestfläche und Ausnützung. Das Bauprojekt genüge den erhöhten Anforderungen an eine Arealüberbauung nicht (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Rz. 6 ff., 13 ff.). -6-