5. Der Beschwerdeführer hielt in der Replik vom 22. Februar 2023 an seinen Anträgen fest. 6. Die Beschwerdegegnerin verzichtete am 2. März 2023 auf eine Duplik. 7. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 10. August 2023 beraten und entschieden. -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: