Der Beschwerdeführer bringt weitestgehend die gleichen Rügen vor wie bereits im Verfahren WBE.2022.78, in welchem er unterlegen ist. Vorliegend kommt hinzu, dass die Verfahrenskosten in Zusammenhang mit einem Revisionsgesuch entstanden sind, dem klarerweise kein Revisionsgrund zugrunde lag. Der Beschwerdeführer hat mit Anhebung des Revisionsgesuches mit einer Kostenfolge rechnen müssen.