Erw. 4). Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Erlass der Gerichtskosten; selbst im Fall eines dauerhaft mittellosen Betroffenen verbleibt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie einem Gesuch um Erlass von Gerichtskosten ganz oder teilweise Folge gibt (Urteil des Bundesgerichts 6B_522/2017 vom 22. Mai 2017, Erw. 4; 6B_500/2016 vom 9. Dezember 2016, Erw. 3).