Entscheid der Gerichte Kanton Aargau, Generalsekretariat, vom 12. September 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Mit Beschluss vom 15. September 2021 (SST.2021.211) trat das Obergericht, 1. Kammer des Strafgerichts, auf ein Revisionsgesuch von A. gegen den Strafbefehl vom 23. März 2020 nicht ein. Für das obergerichtliche Verfahren wurden ihm Kosten von Fr. 800.00 auferlegt. Diese Gerichtskosten sind noch offen. B. 1. Am 28. März 2022 ersuchte A. die Gerichte Kanton Aargau (GKA), Zentrales Rechnungswesen und Controlling, um Erlass der Verfahrenskosten ("administrative Abschreibung").