5.5. Der Vollständigkeit halber rechtfertigt sich der Hinweis auf die Ausführungen des Veterinärdienstes unter Ziffer 6 seiner Stellungnahme vom 29. April 2022 an den Rechtsdienst des DGS. Darin wird ausgeführt, nach Auffassung des Veterinärdiensts habe der natürliche Witterungsschutz für die am - 10 -