Dementsprechend vermag der Umstand, dass dem Beschwerdeführer aufgrund der vom Veterinärdienst anlässlich der Kontrolle vom 9. Dezember 2021 festgestellten Mängel Direktzahlungen gestrichen werden sollen (vgl. Beschwerdebeilage 10), im vorliegenden Verfahren kein schutzwürdiges Interesse zu begründen. Der Beschwerdeführer kann sich direkt im entsprechenden Rechtsmittelverfahren gegen die Kürzung der Direktzahlungen zur Wehr setzen.