3. Eventualiter sei die Angelegenheit zum Erlass einer neuen Verfügung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurück zu weisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. In der Replik vom 30. Juni 2022 stellte A. folgende geänderte Anträge: 1. Geändertes Rechtsbegehren 1: Es sei die Ziffer I der Verfügung des Veterinärdienstes vom 10. Februar 2022 aufzuheben. 2. Rückzug des Beschwerdebegehrens 3. 3. An den Beschwerdeanträgen 2 und 4 wird festgehalten. -4-