Im Übrigen spreche und verstehe sie kein Albanisch (MI-act. 454). Da aus den Akten nichts Gegenteiliges hervorgeht, ist mit dem Beschwerdeführer davon auszugehen, dass er sich sein Beziehungsnetz bei einer Übersiedlung in den Kosovo wohl komplett neu aufbauen müsste. Dies erscheint angesichts seines noch eher jungen Alters, der Beschwerdeführer ist heute rund 30 Jahre alt, und seiner heimatlichen Sprachkenntnisse indessen nicht unmöglich.