die Klasse, da er sich äusserst gut integriert habe und die jungen Lernenden darauf aufmerksam mache, worauf es im Leben wirklich ankomme. Seine Leistungen seien mit einem Durchschnitt von über 5.5 in allen Fächern hervorragend. Er setze alles daran, mit einem hervorragenden Qualifikationsverfahren abschliessen zu können. Mit seinem Potential stehe einer anschliessenden verkürzten EFZ-Lehre nichts im Wege (act. 58). Damit zeigt der Beschwerdeführer Engagement im Hinblick auf seine künftige berufliche Laufbahn auch in Freiheit und präsentiert zumindest in beruflicher Hinsicht eine Verhaltensänderung, dies allerdings im Rahmen des Strafvollzugs.