Der Beschwerdeführer schloss in der Schweiz die obligatorische Schulzeit ab und begann danach eine Lehre als Strassenbauer, schloss diese indessen nicht ab. Er arbeitete als Lagerist, als Dachdecker und nach bestandener Autoprüfung nahm er eine Arbeit im Transportunternehmen seines Vaters auf (MI-act. 382). Ab 1. Januar 2020 war der Beschwerdeführer sodann auf Stellensuche und befindet sich seit 26. Juli 2021 im Strafvollzug (MI-act. 392, 521). Im August 2022, während des Strafvollzugs, nahm der Beschwerdeführer eine Ausbildung zum Küchenangestellten EBA in Angriff.