Der Beschwerdeführer wurde in der Schweiz geboren, lebte zunächst mit seiner Mutter im Kosovo und reiste im Alter von vier Jahren zurück in die Schweiz. Hier verbrachte er somit den Grossteil seiner Kindheit und seine gesamte Jugend- und Adoleszenzzeit. Es liegt auf der Hand, dass ihm die hiesigen kulturellen Gepflogenheiten vertraut sind. Konkrete Hinweise auf eine besondere kulturelle Einbindung des Beschwerdeführers in der Schweiz lassen sich indes weder den Akten noch dem Vorbringen in der Beschwerde entnehmen.