zusammen mit einem Kollegen in […] zum "Party machen" aufgehalten und dabei hätten sie Alkohol getrunken. Gegen neun Uhr morgens sei es zu einer Auseinandersetzung mit dem Privatkläger gekommen, in dessen Verlauf der Beschwerdeführer schliesslich einmal zugeschlagen habe. Dabei sei der Privatkläger unkontrolliert zu Boden gefallen und mit seinem Hinterkopf mit voller Wucht auf den Boden geprallt, wo er bewusstlos liegen geblieben sei. Beim Aufprall auf den Strassenbelag habe der Privatkläger einen Schädelbruch am hohen Hinterkopf mit Ausstrahlung ins linke Felsenbein und in die Schädelbasis sowie Unterblutungen der harten und der weichen Hirnhaut erlitten.