Kreuzlingen vom 10. November 2014 wegen Fahrens ohne Fahrzeugausweis und Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichtes; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 500.00 (MI-act. 283 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 19. Februar 2015 wegen Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichtes; Verurteilung zu einer Busse von Fr. 250.00 (MI-act. 285 f.); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 24. März 2015 wegen Angriffs und mehrfacher einfacher Körperverletzung; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je Fr. 100.00 (MIact. 290 ff.).