3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. -9- Zustellung an: den Beschwerdeführer das Kantonale Steueramt den Gemeinderat R. die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten