Auf jeden Fall nahm der Beschwerdeführer von der Postsendung mit dem korrigierten Strafbefehl spätestens am 13. Januar 2022 Kenntnis, sodass es ihm unbenommen gewesen wäre, das Zustelldatum anhand der unterhalb des Strichcodes aufgedruckten Suchnummer per Internet auf der Website der Post mit Hilfe des elektronischen Suchsystems ("Track & Trace") zu ermitteln. Dies kann von ihm umso mehr erwartet werden, als es sich beim Beschwerdeführer um eine rechtskundige Person handelt, die sich mit dem Lauf der Fristen auskennt.