Beispielsweise seien Einschreiben ohne Empfangsbestätigung in den Briefkasten eingeworfen worden oder Post der Nachbarn sei beim Beschwerdeführer ins Postfach gelegt worden. Durch Partei- und Zeugenbefragungen könne der Nachweis erbracht werden, dass die Poststelle Q. bei anderen Zustellungen Fehler gemacht habe und dass Zustellungsfehler bei dieser Poststelle relativ häufig vorkämen. Die Steuerbehörden hätten den Hauptbeweis der korrekten Zustellung mit dem Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erbringen.