Am 11. Februar 2022 sei die 30-tägige Frist abgelaufen. Die Einsprache sei der Post allerdings erst am 14. Februar 2022 und damit verspätet übergeben worden. Darüber hinaus seien auch keine Fristwiederherstellungsgründe ersichtlich, womit -5- festzustellen sei, dass der korrigierte Strafbefehl vom 11. Januar 2022 in Rechtskraft erwachsen sei.