2. Es wird festgestellt, dass der korrigierte Strafbefehl Nr. 16.0140 vom 11. Januar 2022 in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Rekurrent hat die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 100.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 700.00, zu bezahlen. -3- 4. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet.