Mit Strafbefehl vom 3. August 2021 verurteilte das KStA A. wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 und 2012 zu einer Busse von Fr. 47'767.40. B. 1. Mit korrigiertem Strafbefehl vom 11. Januar 2022 hob das KStA in teilweiser Gutheissung der von A. erhobenen Einsprache den Strafbefehl vom 3. August 2021 auf und auferlegte ihm wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 und 2012 eine Busse von Fr. 36'565.10.