Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 1. September 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Aufgrund einer Meldung des Gemeindesteueramts R. vom 18. Februar 2016 eröffnete das Kantonale Steueramt, Sektion Nachsteuern und Bussen (KStA) ein Bussenverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 und 2012 gegen A. wegen Nichtdeklaration von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in Höhe von Fr. 211'502.00 und Vermögen in Höhe von Fr. 365'000.00.