Der Rekurs sei der Post allerdings erst am 14. Februar 2022 und damit verspätet übergeben worden. Darüber hinaus seien auch keine rechtlich relevanten Fristwiederherstellungsgründe geltend gemacht worden, weshalb auf den Rekurs nicht eingetreten werde. 1.3. Die Beschwerdeführer berufen sich dagegen im Wesentlichen auf Irregularitäten bei der Zustellung des Einspracheentscheids und machen geltend, die Zustellung sei nicht am 12. Januar 2022, sondern am 13. Januar 2022 erfolgt. So sei der Briefkasten durch die Beschwerdeführer am 12. Januar -5-