D. 1. Gegen den Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 1. September 2022 liessen A. und B. am 10. Oktober 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) erheben und folgende Anträge stellen: -3- 1. Das Urteil sei aufzuheben. 2. Auf die bei der Beschwerdegegnerin eingereichte Beschwerde sei einzutreten. 3. Es sei festzustellen, dass die Beschwerde fristgemäss erfolgte. 4. Die Sache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -