Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend direkte Bundessteuern 2011 und 2012; Nachsteuern Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 1. September 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Aufgrund einer Meldung des Gemeindesteueramts R. vom 18. Februar 2016 eröffnete das Kantonale Steueramt, Sektion Nachsteuern und Bussen (KStA) ein Nachsteuerverfahren betreffend direkte Bundessteuern 2011 und 2012 gegen A. und B. wegen Nichtdeklaration von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in Höhe von Fr. 211'502.00.