2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'200.00 sowie der Kanzleigebühr und Auslagen von Fr. 225.00, gesamthaft Fr. 1'425.00, sind von den Beschwerdeführenden zu zwei Dritteln mit Fr. 950.00 zu bezahlen, unter solidarischer Haftbarkeit, und von der Beigeladenen zu einem Drittel mit Fr. 475.00. - 13 - 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreter) die Beigeladene (Vertreter) den Gemeinderat C. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten