2.2. Der Gemeinderat entgegnet, die Beschwerdeführenden könnten aus den eingereichten Plänen nichts für sich ableiten. Der Fassadenplan Nr. 358-12 sei am 19. Januar 2009 vom Gemeinderat genehmigt worden. Jener habe der Bauherrschaft als Eingabeplan im Verfahren gedient, das zum Gemeinderatsbeschluss vom 12. Mai 2014 geführt habe. Die "roten Eintragungen" seien vom Projektverfasser beigefügt worden. Der Katasterplan vom 27. Januar 2012 sei der Bauherrschaft mit dem Entscheid vom - 11 -