Weiter entschied es, dass Pferdebesitzer durch den Vollzug eines Nutzungsverbots, welches einem Betrieb die Pferdepensionshaltung untersagte, in schutzwürdigen eigenen Interessen betroffen waren (Urteil des Bundesgerichts 1C_66/2021, 1C_172/2021 vom 6. Juli 2021). In Folge dieser Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht bei Vollstreckungsmassnahmen jeweils weitere potentiell in schutzwürdigen eigenen Interessen Betroffene zum Beschwerdeverfahren beigeladen, wenn deren Betroffenheit erkennbar war.