In diesem Sinne erkannte das Bundesgericht, dass insbesondere die Mieterschaft einer mit einem Nutzungsverbot belegten Liegenschaft ins Vollstreckungsverfahren einzubeziehen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_293/2018 vom 29. Januar 2019). Weiter entschied es, dass Pferdebesitzer durch den Vollzug eines Nutzungsverbots, welches einem Betrieb die Pferdepensionshaltung untersagte, in schutzwürdigen eigenen Interessen betroffen waren (Urteil des Bundesgerichts 1C_66/2021, 1C_172/2021 vom 6. Juli 2021).